Zum einen die Möglichkeit den Dienst total zu verweigern oder zu "umgehen", andererseits einen Ersatzdienst zu leisten. Für den Ersatzdienst gibt es drei Möglichkeiten:
Und dann gibts noch die Sonderfälle bei denen man nicht zum Zivildienst herangezogen wird.
Totalverweigerung
Der Weg der Totalverweigerung steht jedem offen, ist
allerdings mit gehörigem Streß verbunden. Bevor der
Schritt der Totalverweigerung gegangen wird, sollte man
sich sehr ausführlich mit den Konsequenzen auseinandersetzen.
Eventuell Gefängnis, vorbestraft und Nachteile bei
der Jobsuche sind die unangenehme Seite.
Trotzdem bleibt die Totalverweigerung die konsequenteste
Verweigerung
Die Fahnenflucht, beziehungsweise die Dienstflucht bei anerkannten
KDV'lern, wird durchschnittlich mit 3-6 Monaten Gefängnis
auf 2 Jahre Bewährung verfolgt. Was eine Vorstrafe und einen
Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis bedeutet.
Viel mehr Infos zu diesem speziellen Thema gibt es auf der
Seite der "Kampagne gegen
Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär".
Hier bekommt man auch Tips wie man die Einladungen zu Musterungen
geschickt umgeht, und so ein "heranziehen" lange genug herauszögert,
denn: OHNE MUSTERUNG KEINE WEHRPFLICHT- und wer 27 ist,
hats so gut wie geschafft.
Entwicklungshilfe
Wer Entwicklungshelfer ist, bzw. sich darauf vorbereitet
einer zu sein, wird nicht zum Zivildienst herangezogen.
Um Entwicklungshelfer zu werden, muß man mindestens
20 Jahre alt sein, und nach dem "Entwicklungshelfer-Gesetz"
anerkannt sein.
Anderer Dienst im
Ausland
Der 'andere Dienst im Ausland' muß mindestens
zwei Monate länger als der 'normale Zivildienst' dauern,
und entspricht in etwa einem Zivildiensteinsatz, mit dem
unterschied, daß er im europäischen oder nordamerikanischen
Ausland stattfindet.
Die ausländischen Einsätze werden von verschiedenen gemeinnützigen
Trägern organisiert und umfassen eine intensive Vorbereitung
in Deutschland.
Neben den notwendigen Sprachkenntnissen sollte man sich
auch ausführlich Gedanken über die Finanzierung machen,
denn für diese Arten des Ersatzdienstes gibt es kein Geld!!!
Vielmehr kosten sie ca. 6.000 bis 12.000€, wobei im
allgemeinen zumindest Teile von den gemeinnützigen Trägern
übernommen werden, und oft Sponsoren oder ähnliches
gesucht werden.
Zivilschutz oder Katastrophenschutz
Der Ersatzdienst beim Technischen Hilfswerk, dauert zur
Zeit 6 Jahre und ist unbezahlt, dafür lassen sich Studium
und Beruf parallel ausüben, da in der Regel ein Übungsabend
pro Woche abgeleistet wird, und somit noch viel Zeit bleibt.
Insgesamt ist die Stundenzahl vergleichbar mit dem eines
'normalen' Zivildienstes.
Freiwilliges Soziales Jahr
Es ist ab August 2002 auch möglich sich ein Freiwilliges
Soziales Jahr (FSJ) oder Freiwilliges Ökologisches
Jahr (FÖJ) als Zivildienst anrechnen zu lassen. Das
Jahr (mindestens 12 Monate) kann im In- oder Ausland geleistet
werden.
Das ganze wird von anerkannten Trägern durchgeführt.
Sonderfälle
Dies sind wirklich ganz besondere Fälle, bei denen
nicht zum Zivildienst herangezogen wird!