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Wie werde ich Zivildienstleistender?

Wer sich entschieden hat Zivildienst oder einen Ersatzdienst zu leisten, muß die 'Anerkennung als Kriegsdienstverweiger' beantragen.

Jeder Wehrpflichtige, der 17,5 Jahre alt ist, kann so einen Antrag stellen.
Wer es ganz eilig hat, kann mit Zustimmung seiner gesetzlichen Vertreter sogar schon mit 16,5 Jahren den Antrag stellen.

Aber: Erst wenn im Musterungsverfahren die gesundheitliche Tauglichkeit festgestellt worden ist, wird das Verfahren bezüglich der Kriegsdienstverweigerung aufgenommen!!!-Wer einen Antrag stellt wird gegebenenfalls auch schon mit 16,5 Jahren gemustert.

Die Beantragung auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer -Es gibt kein Wahlrecht zwischen Wehrdienst und Zivildienst! -erfolgt beim zuständigen Kreiswehrersatzamt.

Für die Entscheidung über den Antrag müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: (am besten gleich alles zusammensammeln und abschicken!)

Außerdem gehört natürlich ein Anschreiben zu dem Antrag (es gibt kein Antragsformular!) in dem Ihr erst einmal sagt was ihr wollt.

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Anschreiben:

Das Anschreiben braucht nicht umfangreich sein, da die Beweggründe extra verfaßt sind. Man kann natürlich auch alles hintereinander schreiben.

Wichtig ist die Berufung auf das Grundgesetz und den entsprechenden Absatz.
Also in etwa so:


Sehr geehrte Damen und Herren,

aus Gewissensgründen beantrage ich hiermit die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer, hierbei berufe ich mich auf das Grundrecht der Kriegsdienstverweigerung Artikel 4 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.


Natürlich gehört der Name, die Adresse Ort und Datum, die Personenkennziffer, die beigefügten Anlagen und die Unterschrift noch auf den Brief!

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Schriftliche Begründung:

Hier gilt es Deine Gewissensentscheidung darzulegen, die es Dir zwingend verbietet, einen Dienst mit der Waffe zu leisten.
Das ganze sollte mindestens eine Schreibmaschinenseite umfassen, bei Abiturienten auch 1,5 bis 2 Seiten.
Oftmals wird hierbei auf eine Erziehung zur Gewaltfreiheit verwiesen, die auch in Zusammenhang mit religiösen oder ethisch-humanitären Gründen erworben sein kann. Gern werden auch bestimmte Erfahrungen als Auslöser zur Verweigerung der Waffenanwendung herangezogen, zum Beispiel: Berichte von Kriegserlebnissen der Großeltern, Tod von Verwandten oder Freunden oder eigene Gewalterlebnisse
Achtung: Die Begründung sollte im Ganzen, in etwa der Wahrheit entsprechen, und nicht arg an den Haaren herbeigezogen wirken. Ganz schlecht sieht es aus, wenn man sich selbst als Gewaltfreiheit in Person darstellt, aber im Führungszeugnis finden sich Einträge die das Gegenteil zeigen! In diesem Fall, und in ähnlichen, sollte man seinen "Sinneswechsel" glaubhaft machen und das damalige Fehlverhalten bereuen.

Wer gut ist, findet in seinem Lebenslauf einige Aktivitäten, mit denen sich die Begründung noch ausschmücken läßt, zum Beispiel Workcamps, internationale Austausche und ähnliches

Wer mal ein Beispiel braucht: meine eigene Begründung damals.
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Ausführlicher Lebenslauf:

In den Lebenslauf gehört alles was auch sonst bei Bewerbungen und Ähnlichem angeführt werden muß. Also: Schule, Ausbildung, etc. Er sollte keine zeitlichen Lücken enthalten.
Ereignisse, die in einem Zusammenhang mit dem Antrag stehen (siehe Schriftliche Begründung) sollten ebenfalls aufgenommen werden.

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polizeiliches Führungszeugnis:

Achtung! Es ist für die Antragstellung zum Kriegsdienstverweigerer kein polizieliches Fürhungszeugniss mehr notwendig. Allerdings kann es sein, dass Eure (zukünftige) Dienststelle eines sehen will.
Das Führungszeugnis muß beim zuständigen Einwohnermeldeamt beantragt (und auch bezahlt!) werden. Die Zustellung durch die Bundesstaatsanwaltschaft dauert mehrere Wochen!
Nötig ist ein Führungszeugnis "für eigene Zwecke" (Belegart N), es darf bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein.

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