Wer sich entschieden hat Zivildienst oder einen Ersatzdienst zu leisten, muß die 'Anerkennung als Kriegsdienstverweiger' beantragen.
Jeder Wehrpflichtige, der 17,5 Jahre alt ist, kann so
einen Antrag stellen.
Wer es ganz eilig hat, kann mit Zustimmung seiner gesetzlichen Vertreter sogar schon mit 16,5 Jahren den Antrag stellen.
Aber: Erst wenn im Musterungsverfahren die gesundheitliche Tauglichkeit festgestellt worden ist, wird das Verfahren bezüglich der Kriegsdienstverweigerung aufgenommen!!!-Wer einen Antrag stellt wird gegebenenfalls auch schon mit 16,5 Jahren gemustert.
Die Beantragung auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer -Es gibt kein Wahlrecht zwischen Wehrdienst und Zivildienst! -erfolgt beim zuständigen Kreiswehrersatzamt.
Für die Entscheidung über den Antrag müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: (am besten gleich alles zusammensammeln und abschicken!)
Außerdem gehört natürlich ein Anschreiben zu dem Antrag (es gibt kein Antragsformular!) in dem Ihr erst einmal sagt was ihr wollt.
Wichtig ist die Berufung auf das Grundgesetz und den entsprechenden
Absatz.
Also in etwa so:
Sehr geehrte Damen und Herren,
aus Gewissensgründen beantrage ich hiermit die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer, hierbei berufe ich mich auf das Grundrecht der Kriegsdienstverweigerung Artikel 4 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.
Natürlich gehört der Name, die Adresse Ort und Datum, die Personenkennziffer, die beigefügten Anlagen und die Unterschrift noch auf den Brief!
Hier gilt es Deine Gewissensentscheidung darzulegen, die
es Dir zwingend verbietet, einen Dienst mit der Waffe zu
leisten.
Das ganze sollte mindestens eine Schreibmaschinenseite umfassen,
bei Abiturienten auch 1,5 bis 2 Seiten.
Oftmals wird hierbei auf eine Erziehung zur Gewaltfreiheit
verwiesen, die auch in Zusammenhang mit religiösen oder
ethisch-humanitären Gründen erworben sein kann. Gern werden
auch bestimmte Erfahrungen als Auslöser zur Verweigerung
der Waffenanwendung herangezogen, zum Beispiel: Berichte
von Kriegserlebnissen der Großeltern, Tod von Verwandten
oder Freunden oder eigene Gewalterlebnisse
Achtung: Die Begründung sollte im Ganzen,
in etwa der Wahrheit entsprechen, und nicht arg an den Haaren
herbeigezogen wirken. Ganz schlecht sieht es aus, wenn man
sich selbst als Gewaltfreiheit in Person darstellt, aber
im Führungszeugnis
finden sich Einträge die das Gegenteil zeigen! In diesem
Fall, und in ähnlichen, sollte man seinen "Sinneswechsel"
glaubhaft machen und das damalige Fehlverhalten bereuen.
Wer gut ist, findet in seinem Lebenslauf einige Aktivitäten, mit denen sich die Begründung noch ausschmücken läßt, zum Beispiel Workcamps, internationale Austausche und ähnliches
Wer mal ein Beispiel braucht: meine eigene
Begründung damals.
In den Lebenslauf gehört alles was auch sonst bei Bewerbungen
und Ähnlichem angeführt werden muß. Also: Schule,
Ausbildung, etc. Er sollte keine zeitlichen Lücken enthalten.
Ereignisse, die in einem Zusammenhang mit dem Antrag stehen
(siehe Schriftliche Begründung)
sollten ebenfalls aufgenommen werden.
Achtung! Es ist für die Antragstellung zum Kriegsdienstverweigerer kein polizieliches Fürhungszeugniss mehr notwendig. Allerdings kann es sein, dass Eure (zukünftige) Dienststelle eines sehen will.
Das Führungszeugnis muß beim zuständigen Einwohnermeldeamt
beantragt (und auch bezahlt!) werden. Die Zustellung durch
die Bundesstaatsanwaltschaft dauert mehrere Wochen!
Nötig ist ein Führungszeugnis "für eigene Zwecke" (Belegart
N), es darf bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate
sein.