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Geld

Jeder Zivildienstleistende hat Anspruch auf Sold, Weihnachtsgeld, Entlassungsgeld und Reiskostenerstattung. Abhängig von der Zivildienststelle kommen unter Umständen Verpflegungsgeld, Kleidergeld und Fahrkosten dazu.

Zivildienst Geld

Sold: Es gibt drei Soldgruppen.. in der ersten gibt es 7,41 € je Arbeitstag, nach drei Monaten gibt es im Regelfall die Gruppe 2 mit 8,18 € je Tag und nach 6 Monaten Gruppe 3 mit 8,95 € je Tag. Allerdings sind die Gruppen 2 und 3 an Auflagen gebunden und können von der Dienststelle in Abstimmung mit dem Bundesamt verweigert werden!!! Das heißt, wer sich irgendwelcher Vergehen schuldig macht, und seine Aufgaben nicht gewissenhaft im Sinne der Dienststelle vollbringt, mitunter mit weniger Geld nach Hause geht.. also am besten nicht erwischen lassen ;-)

Weihnachtsgeld gibt es einmal im Dezember, zur Zeit 172,56 €

Das Entlassungsgeld beträgt bei voller Ableistung des Dienstes 690,24 € und wird am Tag der Entlassung ausgezahlt oder überwiesen..
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Verpflegungsgeld wird gezahlt, wenn die Dienststelle keine Möglichkeit hat den Dienstleistenden zu Verpflegen
Das heißt im Einzelnen: 2,20 € für Frühstück; 2,70 € fürs Mittag; 2,30 € fürs Abendbrot. An Urlaubs und Krankheitstagen gibt es demnach 7,20 € pro Tag. Kann ein Teil des Essens nicht in der Dienststelle eingenommen werden, gibt es "den einfachen Verpflegungssatz" ausgezahlt, d.h. immer die Hälfte des hier angegebenen (1,10 &euro, 1,35 &euro bzw. 1,15 &euro). Das mancher davon nicht satt wird, müsste eigentlich auch dem Bundesamt klar sein?!

Kleidergeld gibt es wenn die Dienststelle keine Dienstkleidung zur Verfügung stellt, das sind 0,69 € pro Tag und 0,49 € für die Reinigung derselbigen

Fahrtkosten stehen jedem zu, der zu seiner Dienststelle mehr als 2 km laufen muß, die Fahrtkosten belaufen sich auf die Kosten der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel (Monatskarte und ähnliches).
Wenn es keine Öffentlichen gibt, dann 0,05 € pro Kilometer fürs Fahrradfahren und 0,22 € /km bei Autobenutzung.
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Außerdem gibts noch Reisekostenerstattung falls ihr weiter weg wohnt von Eurer Dienststelle, und für das Besuchen der Ziviseminare.

Sowie einen Mobiltätszuschlag bei Entfernung von der Heimat:

Achtung für sämtliche Geldangaben keine Gewähr! Die Sätze werden regelmässig geändert und angepasst - können also hier schon veraltet sein.

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