Jeder Zivildienstleistende
hat Anspruch auf Sold, Weihnachtsgeld, Entlassungsgeld und
Reiskostenerstattung. Abhängig von der Zivildienststelle kommen
unter Umständen Verpflegungsgeld, Kleidergeld und Fahrkosten
dazu.

Sold: Es gibt drei Soldgruppen.. in der ersten gibt es
7,41 € je Arbeitstag, nach drei Monaten gibt es im
Regelfall die Gruppe 2 mit 8,18 € je Tag und nach 6
Monaten Gruppe 3 mit 8,95 € je Tag. Allerdings sind
die Gruppen 2 und 3 an Auflagen gebunden und können von
der Dienststelle in Abstimmung mit dem Bundesamt verweigert
werden!!! Das heißt, wer sich irgendwelcher Vergehen schuldig
macht, und seine Aufgaben nicht gewissenhaft im Sinne der
Dienststelle vollbringt, mitunter mit weniger Geld nach
Hause geht.. also am besten nicht erwischen lassen ;-)
Weihnachtsgeld gibt es einmal im Dezember, zur Zeit 172,56
€
Das Entlassungsgeld beträgt bei voller Ableistung des Dienstes
690,24 € und wird am Tag der Entlassung ausgezahlt
oder überwiesen..
Verpflegungsgeld wird gezahlt, wenn die Dienststelle keine
Möglichkeit hat den Dienstleistenden zu Verpflegen
Das heißt im Einzelnen: 2,20 € für Frühstück; 2,70
€ fürs Mittag; 2,30 € fürs Abendbrot. An Urlaubs und Krankheitstagen gibt es demnach
7,20 € pro Tag. Kann ein Teil des Essens nicht in der Dienststelle eingenommen werden, gibt es
"den einfachen Verpflegungssatz" ausgezahlt, d.h. immer die Hälfte des hier angegebenen (1,10 &euro, 1,35 &euro bzw. 1,15 &euro). Das mancher davon nicht satt wird, müsste eigentlich auch dem Bundesamt klar sein?!
Kleidergeld gibt es wenn die Dienststelle keine Dienstkleidung
zur Verfügung stellt, das sind 0,69 € pro Tag und 0,49
€ für die Reinigung derselbigen
Fahrtkosten stehen jedem zu, der zu seiner Dienststelle
mehr als 2 km laufen muß, die Fahrtkosten belaufen
sich auf die Kosten der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
(Monatskarte und ähnliches).
Wenn es keine Öffentlichen gibt, dann 0,05 € pro
Kilometer fürs Fahrradfahren und 0,22 € /km bei
Autobenutzung.
Außerdem gibts noch Reisekostenerstattung falls ihr
weiter weg wohnt von Eurer Dienststelle, und für das Besuchen
der Ziviseminare.
Sowie einen Mobiltätszuschlag bei Entfernung von der
Heimat:
- bei 30 bis 50 km 0,51
€
- bei 50 bis 100 km 1,53
€
- und bei mehr als 100 km 3,07
€
Achtung für sämtliche Geldangaben keine Gewähr! Die Sätze werden regelmässig geändert und angepasst - können also hier schon veraltet sein.
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