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Kriegsdienstverweigerung

Vor dem Zivildienst oder einem anderen Ersatzdienst steht die Kriegsdienstverweigerung.

Wer sich entscheidet den sogenannten KDV-Antrag zu stellen, muss damit rechnen zum Zivildienst einberufen zu werden. Die Chance als anerkannter Kriegsdienstverweigerer zum Zivildienst einberufen zu werden ist um ein vielfaches höher als die eines Nicht-KDVlers zur Bundeswehr einberufen zu werden.

Die Zahlen sind nur Schätzungen aber nach einigen Angaben werden ca 98% der Kriegsdienstverweigerer zum Zivildienst herangezogen, aber weniger als die Hälfte der übrigen gemustertern Männer. Wer also eigentlich nur "nicht-zum-Bund" will, kann sich überlegen, ob er ohne den KDV-Antrag nicht besser fährt. Ganz sicher gehen die Ausgemusterten. Im Internet kursieren einige Angebote und Anleitungen welche eine Ausmusterung mehr oder minder garantieren. Wir können an dieser Stelle dazu keine Angaben machen, in wie weit die angegebenen Erfolgsquoten seriös sind. Vorsicht ist immer bei kommerziellen Angeboten angezeigt.

Die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer basiert in Deutschland immer auf einer Gewissensprüfung. Diese Prüfung erfolgt in der Regel als "Eignungsprüfung" im Sinne schriftlich eingereichter Gewissensgründe, die den Dienst an der Waffe für Dich unmöglich machen.

Wie dieser Antrag am Besten auszusehen hat und zu welchem Zeitpunkt er zu stellen ist (möglichst früh!) kann man unter Antrag nachlesen.

mündliches Anerkennungsverfahren

Wenn Du Deinen Antrag erst nach Erhalt der Vorankündigung zur Einberufung oder nach der Einberufung zur Bundeswehr stellst oder wenn dein schriftlicher Antrag "Zweifel" bei der Behörde hinterlassen hat oder Du schon einmal einen Antrag gestellt hast der abgelehnt wurde, kommt es zum mündlichen Verfahren.

Dieses Verfahren findet vor einem Ausschuß statt, bei dem Du auf deine Gewissensgründe "abgeklopft" wirst. Mögliche Ungereimtheiten in Deinem vorherigen Briefwechsel werden mit Sicherheit auch angesprochen.< /br> Das Kreiswehrrersatzamt lädt dich zu diesem Termin ein. Der Ausschuß besteht aus drei Personen: dem Vorsitzenden - meist ein Angestellter des Kreiswehrersatzamtes und zwei Beisitzern - in der Regel Personen, die vom Kommunalparlament benannt werden, in der Regel auf Vorschlag von politischen Parteien, aber auch Jugendverbänden oder Gewerkschaften. Der Ausschuss entscheidet mehrheitlich entschieden über die Anerkennung. Vor einem solchen Verfahren empfiehlt sich dringend die ausführlich Auseinandersetzung mit den Anforderungen an eine solche Gewissensprüfung - am besten auch mit einer der Beratungsstellen für Kriegsdienstverweigerer - siehe unter Adressen.

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